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BGH, 04.03.1963 - II ZR 37/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gemeinsame Schleusung zweier Schiffe - Notwendigkeit der Verständigung mit der Schiffsbesatzung vor Schleusungsbeginn - Überprüfungspflichten des Schleusenpersonals - Schadensersatz für einen bei der Schleusung eines Schiffes entstandenen Schaden
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
Papierfundstellen
- VersR 1963, 472
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1956 - III ZR 255/54
Haftung für Schleusenbetrieb
Auszug aus BGH, 04.03.1963 - II ZR 37/61
Sie meint, entgegen der Ansicht des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in BGHZ 20, 57 müßten bei der Schleusung vertragliche Grundsätze und damit § 282 BGB zur Anwendung kommen.
- OLG Köln, 14.01.2000 - 3 U 60/99
Pflichten eines Schleusenbeamten beim Durchschleusen von Schiffen; …
Die mit der Bedienung der Schleuse Beauftragten brauchten nicht zu überprüfen, ob während der Durchfahrt durch die Schleuse die Deckmannschaft vollzählig an Bord sei und ob die zum Festlegen des Schiffes benutzten Trossen ordnungsgemäß gefiert und eingeholt würden (vgl. BGH VersR 63, 472 ff.).